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Anmeldung Führerschein

Theorie und Praxis

Anmeldung in der Fahrschule

Ab sofort kann der Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis in unserer Fahrschule gestellt werden!
Der Weg zum Bürgeramt entfällt und die Bearbeitungszeit beträgt nur einige Tage.

alternativ:
Anmelden beim Bürgeramt in Deiner Nähe oder direkt beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Führerscheinbüro

Puttkamerstr. 16-18
10969 Berlin
Telefon: (030) 90269-2300  Fax: (030) 90269-2399 online Termin bestellen.

Was wird für Die Anmeldung benötigt ?
Passbild, 35 x 45 mm

Teilnahmebescheinigung 1.Hilfe-Kurs 
Sehtest vom Arzt oder Optiker
Personalausweis

Die Ausbildung:
Die Ausbildung unterteilt sich in theoretische und praktische Ausbildung.

Theoretische Ausbildung:
Je nach bereits vorhandenem Führerschein, müssen  folgende Themen besucht werden:

Neuerwerb eines Führerscheins:
 12 x 90 Minuten Grundunterricht

   2 x 90 Minuten Unterricht für Klasse B,AM
   4 x 90 Minuten Unterricht für Klasse A,A1,A2 

Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins:
   6 x 90 Minuten Grundunterricht

   2 x 90 Minuten Unterricht für Klasse B,AM
   4 x 90 Minuten Unterricht für Klasse A,A1,A2

Sollte die Theorieprüfung nicht bestanden werden, kann sie unter Berücksichtigung folgender Regeln wiederholt werden:

Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.

Ausnahme: Unter bestimmten Umständen (2 x 90 Minuten Unterricht mit entsprechender Bescheinigung), kann die theoretische Prüfung bereits nach 3 Tagen wiederholt werden.
Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig, d.h. dass innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Prüfung die praktische Prüfung abgelegt werden muss.

Praktische Ausbildung:
Schon während der theoretischen Ausbildung kann mit der praktischen Ausbildung begonnen werden. Dabei unterteilt sich die Ausbildung in folgende Abschnitte:

a) Übungsstunden:
Die Anzahl ist abhängig vom persönlichen Können des Fahrschülers.

b) Sonderfahrten:
Sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden. Sie unterteilen sich in 5 x 45 min Überland-, 4 x 45 min Autobahn- und 3 x 45 min Nachtfahrt.
Bevor die praktische Prüfung abgelegt werden kann, muss die theoretische Prüfung bereits bestanden sein. Nach Bestehen der praktischen Prüfung wird eine vorrübergehende Bescheinigung vom Prüfer ausgehändigt. Der eigentliche Führerschein ("Scheckkarte") wird nach Anfertigung durch die Bundesdruckerei zugeschickt.
Sollte die praktische Prüfung nicht bestanden werden, gelten zur Wiederholung der Prüfung die selben Regeln wie für die theoretische Prüfung.

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10969 Berlin
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Theoretische Ausbildung:
Je nach bereits vorhandenem Führerschein, müssen  folgende Themen besucht werden:

Neuerwerb eines Führerscheins:
 12 x 90 Minuten Grundunterricht

   2 x 90 Minuten Unterricht für Klasse B,AM
   4 x 90 Minuten Unterricht für Klasse A,A1,A2 

Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins:
   6 x 90 Minuten Grundunterricht

   2 x 90 Minuten Unterricht für Klasse B,AM
   4 x 90 Minuten Unterricht für Klasse A,A1,A2

Sollte die Theorieprüfung nicht bestanden werden, kann sie unter Berücksichtigung folgender Regeln wiederholt werden:

Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.

Ausnahme: Unter bestimmten Umständen (2 x 90 Minuten Unterricht mit entsprechender Bescheinigung), kann die theoretische Prüfung bereits nach 3 Tagen wiederholt werden.
Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig, d.h. dass innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Prüfung die praktische Prüfung abgelegt werden muss.

Praktische Ausbildung:
Schon während der theoretischen Ausbildung kann mit der praktischen Ausbildung begonnen werden. Dabei unterteilt sich die Ausbildung in folgende Abschnitte:

a) Übungsstunden:
Die Anzahl ist abhängig vom persönlichen Können des Fahrschülers.

b) Sonderfahrten:
Sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden. Sie unterteilen sich in 5 x 45 min Überland-, 4 x 45 min Autobahn- und 3 x 45 min Nachtfahrt.
Bevor die praktische Prüfung abgelegt werden kann, muss die theoretische Prüfung bereits bestanden sein. Nach Bestehen der praktischen Prüfung wird eine vorrübergehende Bescheinigung vom Prüfer ausgehändigt. Der eigentliche Führerschein ("Scheckkarte") wird nach Anfertigung durch die Bundesdruckerei zugeschickt.
Sollte die praktische Prüfung nicht bestanden werden, gelten zur Wiederholung der Prüfung die selben Regeln wie für die theoretische Prüfung.

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