Führerscheinklassen
Klasse B
gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen. Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".
Klasse B197 und Automatik
Mit der neuen sogenannten Automatikregelung wird ab 01.04.2021 die Möglichkeit geschaffen, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B und BF 17 mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne die sonst übliche Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, die Schlüsselzahl 78, in den Führerschein eingetragen zu bekommen.
Klasse B (Automatik)
gültig für alle Kraftfahrzeuge der Klasse B, jedoch mit folgender Einschränkung: Laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Paragraf 17 Absatz 6, auf Fahrzeuge ohne Kupplungshebel beziehungsweise ohne Kupplungspedal beschränkt.